... und helfen Sie uns verlässlich Hilfe leisten zu können. Ihren jährlichen Beitrag können Sie selbst festlegen und wir garantieren, dass Ihr Geld schnell und zu 100% in Kenia ankommt.
Mit unserem Weihnachtsbrief an unsere Mitglieder und SpenderInnen halten wir Sie auf dem Laufenden über die Vereinsarbeit von Fair Aid und die Projektarbeit in Kenia. Jährlich laden wir zu unsrer Mitgliederversammlung ein, die Sie auch digital besuchen können.
Natürlich kann der Beitrag an Fair Aid e.V. auch von der Steuer abgesetzt werden.
Um Mitglied zu werden, laden Sie die unten stehende Beitrittserklärung herunter oder schreiben Sie uns eine Nachricht an info@fair-aid-ev.de oder benutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite
Hiermit erkläre ich meinen Beitritt in den Verein „Fair Aid e.V.“ – Förderverein für Hilfe zur Selbsthilfe“.
Datenschutzerklärung: Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke gemäß den Bestimmungen des EU –DSVVO bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit,vom Verein Auskunft über diese Daten zu erhalten. Meine Daten werden nach meinem Austritt aus dem Verein gelöscht. Ich kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen(postalisch oder per E-Mail).Mir ist bekannt, dass meinem Aufnahmeantrag ohne dieses Einverständnis nicht stattgegeben werden kann.
Aus der Vereinssatzung:
§ 6 Eintritt der Mitglieder
1. Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person, sowie juristische Person werden.
2. Die Mitgliedschaft entsteht durch den Eintritt in den Verein.
3. Der Eintritt ist schriftlich zu erklären.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Eine Ablehnung der Aufnahme in den Verein ist nicht anfechtbar.
Der Eintritt wird mit der Aushändigung der schriftlichen Eintrittsbestätigung wirksam.
§ 7 Austritt der Mitglieder
1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Tod.
2. Der Austritt kann nur unter einer Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres erklärt
werden.
3. Die Erklärung hat schriftlich zu erfolgen.
Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstandes erforderlich.
In unserem Shop finden sie selbstgenähte Taschen von Frauen aus dem Projekt.HIER
Bitte empfehlen Sie unsere Homepage weiter...